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   RG, 02.05.1936 - 3 D 192/36   

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https://dejure.org/1936,283
RG, 02.05.1936 - 3 D 192/36 (https://dejure.org/1936,283)
RG, Entscheidung vom 02.05.1936 - 3 D 192/36 (https://dejure.org/1936,283)
RG, Entscheidung vom 02. Mai 1936 - 3 D 192/36 (https://dejure.org/1936,283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ein Versuch des Diebstahls (§ 242 StGB.) liegt vor, wenn der Täter mit dem bestimmten Willen, zu stehlen, was sich ihm Brauchbares bieten werde, in fremdes befriedetes Besitztum eingedrungen ist und den fremden Gewahrsam bereits beeinträchtigt oder ernstlich gefährdet, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 201
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 839/51

    Pfeffertüte - § 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Auflauern

    (RGSt. 77, 162, 164; vgl. RGSt. 70, 201 ff.; BGHSt 1, 115 f. = LM Nr. 1 zu § 180 StGB mit Anm. v. Hülle; BGH, Urt. v. 27.9.1951 - 3 StR 579/51).
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95

    Weitere Maßregel - Sicherungsverwahrung

    Nach übereinstimmender Meinung in Rechtsprechung (BGH bei Dallinger MDR 1956, S. 525 f. [BGH 29.06.1956 - 2 StR 245/56] m.w.N. zu unveröffentlichten Entscheidungen; RGSt 70, 201, 203 f.; OLG Hamm MDR 1966, 166 [OLG Hamm 06.07.1965 - 3 Ws 258/65]) und Schrifttum (Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 170, 173; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 66 StGB Rdn. 65; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 66 Rdn. 19) ist, wenn gegen einen Angeklagten bereits rechtskräftig auf Sicherungsverwahrung erkannt, diese aber noch nicht (oder noch nicht vollständig) vollstreckt ist, dies kein Grund, in einem späteren Verfahren von einer erneuten Anordnung abzusehen.

    a) Allerdings vermögen die für diese Auffassung bisher angeführten Gründe nicht zu überzeugen: Kein tragfähiges Argument ist zunächst, daß die frühere rechtskräftige Anordnung der Sicherungsverwahrung wegfallen könne (so aber RGSt 70, 201, 204; OLG Hamm MDR 1966, 166 [OLG Hamm 06.07.1965 - 3 Ws 258/65], Hanack und Stree, jeweils aaO.).

    Die zweite Anordnung der Sicherungsverwahrung läßt sich auch nicht damit begründen, daß auf diese Weise auch das zweite Gericht (als Strafvollstreckungsgericht) einen Einfluß auf die Dauer der Sicherungsverwahrung erlange und somit der Verurteilte nur dann aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden könne, wenn beide Strafvollstreckungsgerichte die Entlassung übereinstimmend anordneten (so RGSt 70, 201, 204; BGH bei Dallinger MDR 1956, S. 525 [BGH 29.06.1956 - 2 StR 245/56]; OLG Hamm MDR 1966, 166 [OLG Hamm 06.07.1965 - 3 Ws 258/65]).

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Allerdings vermögen die Erwägungen, die den genannten Entscheidungen zugrunde liegen (s. auch schon RGSt 70, 201, 203 f. zur Sicherungsverwahrung), die mehrfache Anordnung der Maßregel nicht (mehr) zu rechtfertigen.
  • BGH, 02.11.1954 - 1 StR 501/54

    Rechtsmittel

    Jedes erkennende Gericht erlangt also Einfluss auf die Dauer der Vollziehung der von ihm verhängten Massnahme; es hat selbständig dafür zu sorgen, dass geschieht, was nach seiner Überzeugung für die öffentliche Sicherheit nötig ist (RGSt 70, 201, 203).
  • BGH, 03.07.1958 - 4 StR 129/58
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  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 405/59

    Rechtsmittel

    Ein solch bedingter Handlungswille ist aber im Gegensatz zu dem von ihm verschiedenen sog. bedingten Vorsatz strafrechtlich bedeutungslos (vgl. u.a. RGSt 68, 339, 341; 70, 201, 203; 71, 53).
  • BGH, 23.06.1955 - 4 StR 186/55

    Rechtsmittel

    In diesem Vorgehen der Zigeunerinnen hat der Tatrichter ohne Rechtsirrtum einen versuchten Diebstahl gesehen, weil sie schon mit der bestimmten Absicht, irgend etwas zu stehlen, in das Haus eingedrungen waren (RGSt 70, 201).
  • BGH, 07.06.1955 - 1 StR 180/55

    Rechtsmittel

    Das Verhalten der beiden Angeklagten stellt nicht nur eine straflose Vorbereitungshandlung, sondern einen Diebstahlsversuch dar (RGSt 54, 182, 254; 70, 201; BGHSt 2, 380), von dem sie nicht freiwillig (§ 46 Nr. 1 StGB) zurückgetreten sind, sondern deshalb, weil sie sich nicht mehr in der Lage sahen, den Diebstahl unbemerkt auszuführen.
  • BGH, 20.11.1953 - 2 StR 312/51

    Rechtsmittel

    Der Gang zum Tatort und das Lauern auf das Opfer sind regelmässig nur Vorbereitungshandlungen, doch hat die Rechtsprechung beim Raub und Diebstahl schon folgende Tätigkeiten als Anfang der Ausführung und damit als Versuch gewertet: Das Heranschleichen an eine Bodenkammer, aus der gestohlen werden sollte (RGSt 54, 254; 70, 201); das Betreten eines Ladens unter Verschliessen der Tür, um den Ladeninhaber zu berauben (RGSt 69, 327); das Warten mit angelegter Pistole vor der Türe, durch die das Opfer sogleich treten soll (RGSt 77, 1); das Lauern auf das Opfer mit einer Keule in der Hand, wenn der Täter das Opfer vorbeigehen lässt und ihm folgt, um es niederzuzuschlagen (RG JW 1925, 1495); die Verfolgung eines Kraftfahrers mit einem Fahrrad, um ihn beim nächsten Halten zu überfallen (RG HRR 1936, 1204); das Lauern auf das Opfer an der Strassenbahn, wobei der Täter eine zu benutzende Pfeffertüte schon in der Hand hält, auch wenn das Opfer nicht mit der Bahn fährt (BGH NJW 1952, 514).
  • BGH, 16.11.1959 - 2 StR 510/59

    Rechtsmittel

    Sie will die Ansicht des Reichsgerichts in RGSt 70, 201, 204 heute nicht mehr anerkennen; das öffentliche Interesse sei gewahrt, da der Angeklagte auf Grund des früheren Urteils weiterhin in Sicherungsverwahrung genommen werden könne.
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.10.1959 - 5 StR 376/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.08.1955 - 3 StR 260/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1965 - 4 StR 506/65

    Auswirkung eines noch nicht auf die Wegnahme bestimmter Sachen gerichteten

  • BGH, 02.09.1959 - 1 StR 343/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1956 - 1 StR 392/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.07.1951 - 4 StR 299/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1951 - 2 StR 1/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.08.1956 - 1 StR 258/56

    Rechtsmittel

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